Offizieller Masterabschluss
Im Masterstudium soll den Studenten eine fortgeschrittene Bildung mit spezialisierter oder multidisziplinärer Ausrichtung vermittelt werden. Es konzentriert sich auf die akademische oder berufliche Spezialisierung oder bietet eine Einführung in Forschungstätigkeiten.Die Studienpläne, die zum Erhalt der Masterabschlüsse führen, umfassen insgesamt 60 bis 120 Leistungspunkte, in denen die gesamte theoretische und praktische Bildung für die Studierenden enthalten ist: obligatorische Fächer, fakultative Fächer, Seminare, externe Praktika, gelenkte Übungen, Master-Abschlussarbeit, Einschätzungsaktivitäten sowie andere, die sich je nach den Merkmalen des jeweiligen Abschlusses als notwendig erweisen. Dieses Studium endet mit der Ausarbeitung und öffentlichen Verteidigung einer Master-Abschlussarbeit, für die 6 bis 30 Leistungspunkte vergeben werden.
Zulassung
Für die Zulassung zu einem Masterstudiengang müssen die Studenten einen offiziellen spanischen oder sonstigen Universitätsabschluss vorweisen, der von einer Hochschuleinrichtung des Europäischen Hochschulraums ausgestellt wurde und im Land, in dem der Abschluss erworben wurde, zur Zulassung zu einem Masterstudium befähigt.So können auch Absolventen aus anderen Bildungssystemen als dem Europäischen Hochschulraum zugelassen werden, ohne dass ihre Abschlüsse anerkannt werden müssen. Zuvor muss die Universität feststellen, dass sie ein gleichwertiges Bildungsniveau entsprechend den spanischen Hochschulabschlüssen nachweisen, das im Land, in dem der Abschluss erworben wurde, zur Zulassung zu einem Aufbaustudium befähigt. Eine solche Zulassung bedeutet weder die Anerkennung des vorherigen Abschlusses des betreffenden Studenten, auch nicht zu anderen Zwecken als der Durchführung des Masterstudiums.
Studenten können zu einem Masterstudium zugelassen werden, wenn sie die speziellen Anforderungen und Bewertungskriterien erfüllen, die ggf. für den Masterstudiengang erforderlich sind oder von der Universität verlangt werden.

