Verano en el extranjero

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Promotion

Im Promotionsstudium soll den Studenten eine fortgeschrittene Bildung in Forschungstechniken vermittelt werden. Hierbei können auch Kurse, Seminare oder andere Aktivitäten mit Bezug zur Einführung in die forschende Tätigkeit einbezogen werden. Es umfasst die Ausarbeitung und Verteidigung der betreffenden Doktorarbeit, die eine echte Forschungsarbeit darstellt.

Zum Erhalt eines Doktortitels muss man eine bestimmte Zeit der Bildung und der organisierten Forschung absolvieren. Das gesamte Programm, das alle Bildungs- und Forschungsaktivitäten umfasst, die zum Erhalt des Doktortitels führen, heißt Promotionsprogramm.

Zulassung

Für die Zulassung zum Promotionsprogramm in der Bildungsphase müssen die Studenten die gleichen Anforderungen erfüllen wie für das Masterstudium.
Für die Zulassung zum Promotionsprogramm in der Forschungsphase ist ein offizieller Masterabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss gleichen Niveaus vorzuweisen, der von einer Hochschuleinrichtung des Europäischen Hochschulraums ausgestellt wurde. Außerdem können auch Absolventen aus anderen Bildungssystemen als dem Europäischen Hochschulraum zugelassen werden, ohne dass ihr Abschluss anerkannt werden muss. Zuvor muss die Universität feststellen, dass sie ein gleichwertiges Bildungsniveau entsprechend den spanischen Masterabschlüssen nachweisen, das im Land, in dem der Abschluss erworben wurde, zur Zulassung zu einem Promotionsstudium befähigt. Diese Zulassung bedeutet weder die Anerkennung des vorherigen Abschlusses des betreffenden Studenten, auch nicht zu anderen Zwecken als der Durchführung des Promotionsstudiums.

Außerdem ist eine Zulassung möglich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

a) Es wurden 60 Leistungspunkte innerhalb eines oder mehrerer Masterstudiengänge erreicht, je nach Studienangebot der Hochschule. In Ausnahmefällen können Studenten zugelassen werden, die über 60 Leistungspunkte aus dem Masterstudium verfügen, die sie gemäß den Hochschulvorschriften durch nicht im eigentlichen Masterstudium enthaltene Bildungsaktivitäten erhalten haben. Dieser Fall kann aufgrund von Kriterien, die für die Universität von strategischem Interesse sind, eintreten oder dadurch, dass aus wissenschaftlichen Gründen die Bildung von Doktoranden in einem bestimmten Bereich empfohlen wird. In jedem Fall muss zur Anerkennung dieser Bildungsphase ein günstiger Bericht des Bewertungsausschusses gemäß den Bestimmungen von Art. 24 dieses Königlichen Dekrets vorgelegt werden.

b) Vorweisen eines Hochschulabschlusses, dessen Dauer gemäß den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts mindestens 300 Leistungspunkten entspricht.
Die Hochschulen setzen die Verfahren und Kriterien für die Zulassung zum betreffenden Promotionsprogramm in jeder seiner Phasen fest. Als Kriterium kann in einigen Fachrichtungen auch eine spezielle vorbereitende Ausbildung gefordert werden.